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Vom demokratischen Neubeginn zur sozialistischen Umgestaltung der Universitäten in der SBZ und frühen DDR

Siegfried Jenkner

(Vortrag beim ´Belter-Dialog´ der Konrad-Adenauer-Stiftung am 19. Mai 2009 im Alten Senatssaal der Universität Leipzig)

I

Meine Damen und Herren, ich hätte nie gedacht, dass ich sechzig Jahre nach meinem Studienbeginn in Leipzig in diesem altehrwürdigem Saal über ein Thema sprechen werde, bei dem sich Universitätsgeschichte und meine Lebensgeschichte in besondere Weise kreuzen. Als Mitglied der ´Belter-Gruppe´ freue ich mich, dass in dem umfangreichen Veranstaltungsprogramm zum Jubiläumsjahr der Universität am Beispiel dieser Gruppe auch an Opposition und Widerstand von Studenten gegen die sozialistische Umgestaltung der Hochschulen erinnert wird.

Im ersten Vortrag dieser Veranstaltung soll zunächst ein kurzer Abriss der Hochschulenwicklung vom Kriegsende bis in die frühen fünfziger Jahre gegeben werden: von den Hoffnungen auf einen demokratischen Neuanfang zu den Enttäuschungen über das  Scheitern dieser Bemühungen und die Durchsetzung des sozialistischen Machtanspruchs auch an den Universitäten. Erst vor diesem Hintergrund werden der Protest der Studenten, ihre anfänglich noch offene Opposition und schließlich  ihr verdeckter Widerstand verständlich.

Es ist in der SBZ-Forschung  umstritten, ob man überhaupt von einem demokratischen Neubeginn sprechen kann, ob nicht von Anfang an in der SBZ die Errichtung einer sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung geplant und systematisch in Angriff genommen wurde. Für die beiden ersten Nachkriegsjahre bedarf es jedoch einer differenzierteren Betrachtung, weil die Entwicklung in einzelnen Gesellschaftsbereichen unterschiedlich verlief. Im Hochschulbereich war eine eher vorsichtige, zurückhaltende Politik der Besatzungsmacht zu beobachten, die freiheitliches Handeln zuließ und Hoffnungen auf ein eine demokratische Entwicklung weckte.

Zum Thema Hochschulpolitik und –entwicklung in der SBZ und frühen DDR liegen etliche Publikationen vor (1), darunter auch Erinnerungen sowjetischer Hochschuloffiziere und Ergebnisse deutsch-russischer Kooperationsprojekte (2). Sie eröffnen den Zugang zu sowjetischen Archiven und Einblicke in bisher verschlossene Akten; ich werde im Folgenden wiederholt auf diese Erkenntnisse zurückgreifen.

II

Nach der militärischen Niederlage und dem Zusammenbruch des NS-Systems übernahmen die vier Siegermächte die gesamte Staatsgewalt und übertrugen sie den Oberbefehlshabern ihrer Streitkräfte

  • gemeinsam im Alliierten Kontrollrat in „Fragen, die Deutschland als Ganzes betreffen“,
  • und jedem Einzelnen in den jeweiligen Besatzungszonen „nach den Weisungen der entsprechenden Regierungen“ (3).

Die Besatzungsherrschaft war verfassungsrechtlich eine Militärdiktatur, basierend auf den Prinzipien von Befehl und Gehorsam; ihre Aufgaben wurden formuliert in den „Drei großen D“ des Potsdamer Abkommens:

  • Demilitarisierung,
  • Denazifizierung,
  • Demokratisierung.

Die Sowjetunion richtete in ihrer Zone die „Sowjetische Militäradministration in Deutschland“ (SMAD) ein mit breiter horizontaler und vertikaler Differenzierung. Für Hochschulen und Wissenschaft war auf der zentralen Ebene im Karlshorst eine Unterabteilung (Sektor) der Abteilung für Volksbildung zuständig (4). Anders als in der Amerikanischen Zone, wo jeder Universität ein Hochschuloffizier zugeordnet war, gab es bei der SMAD Hochschuloffiziere nur auf der zentralen Ebene und bei den einzelnen sowjetischen Länderverwaltungen. Die wieder bzw. neu eingerichteten fünf Länder der SBZ erhielten in der deutschen föderalistischen Tradition die Zuständigkeit für das Bildungswesen, doch wurde diese sogleich wieder eingeschränkt durch die Errichtung einer ´Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung´ (DZVV). Beide deutsche Instanzen hatten aber zunächst keine eigenen Entscheidungsbefugnisse und waren nur Zuträger und Erfüllungsgehilfen für die SMAD.

Leiter der Abteilung Volksbildung war Generalleutnant Pjotr Wassiljewitsch Solotuchin, im Zivilberuf Hochschullehrer und bis Kriegsbeginn Rektor der Pädagogischen Hochschule Leningrad. Auch seine Hochschuloffiziere hatten einen akademischen Abschluss und wissenschaftliche oder pädagogische Berufe. Sie waren also mit den Charakteristika des sowjetischen Hochschulsystems vertraut:

  • Zentralisierung der Verwaltungsstrukturen und nur geringe Selbstständigkeit der Hochschulen,
  • einheitliche Lernprogramme und detaillierte Studienpläne für alle Fächer,
  • Vorrang der politisch-ideologischen Erziehung mit entsprechenden Pflichtveranstaltungen,
  • praktische Ausrichtung der Studiengänge auf die Bedürfnisse der sozialistischen Planwirtschaft.

Mit diesem Erfahrungshintergrund kamen die sowjetischen Offiziere nach Deutschland – und zwar gänzlich unvorbereitet auf ihre Aufgabe! Es gab in Moskau keine ausgearbeiteten Pläne und konkreten Anweisungen für den Umgang mit den deutschen Universitäten. Der Oberste Chef der SMAD, Marschall Shukow, schickte Solotuchin an seine Arbeit mit der Bemerkung, dass er ihm die volle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit übertrage, was aber auch bedeute, dass er alle Schritte persönlich verantworten müsse (5).

Solotuchin hat diesen Freiraum in unerwarteter und bemerkenswerter Weise genutzt. Er kannte die klassische deutsche Tradition akademischer Selbstverantwortung und hatte großen Respekt vor den in diesem Rahmen vollbrachten wissenschaftlichen Leistungen. Sein enger Mitarbeiter und zeitweiliger Leiter des Hochschulsektors, Major Pjotr Iwanowitsch Nikitin, charakterisierte  das Handeln Solotuchins so:

„Einer seiner Leitgedanken war die Erhaltung der Jahrehunderte alten Traditionen der deutschen Universitäten.“

Dafür kämpfte er ungeachtet der vielen Versuche sowohl seitens andere Abteilungen der SMAD als auch seitens der deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung (6).

Neben der Wertschätzung des deutschen Hochschulsystems gab es für Solotuchin noch einen zweiten, pragmatischen Grund für die Erhaltung der traditionellen Universitätsverfassung: die (nicht unberechtigte) Sorge, dass ein rascher und radikaler Umbau zu einer verstärkten Abwanderung der alten Hochschullehrerschaft aus den ohnehin durch Kriegsverluste und Entnazifizierung geschwächten Universitäten führen werde und damit die von der SMAD geforderte baldige Aufnahme und Sicherung des Lehr- und Forschungsbetriebs gefährde.

Die Hochschuloffiziere nutzten ihren Handlungsspielraum in unterschiedlicher Weise; den Spagat „zwischen Dogma und gesundem Menschenverstand“ hat P. I. Nikitin in seinen gleichnamigen Memoiren anschaulich geschildert (7).

Erst nach Solotuchins Ablösung 1948 und der Kritik seiner Nachfolger am bisherigen liberalen Kurs begann der Umbau der Hochschulverfassung. Ich komme später darauf zurück.

III

Die ursprünglich von der SMAD vorgesehene Aufnahme des Lehrbetriebs an den Universitäten zum 1. Oktober 1945 erwies sich als nicht realisierbar und wurde auf Ende 1945/Anfang 1946 verschoben. Die ersten Bestandsaufnahmen der materiellen Schäden waren erschreckend. Bis auf Greifswald (und die zunächst der SMAD nicht unterstellte Bergakademie Freiberg) wiesen alle Universitäten zum Teil erhebliche Zerstörungen und Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Inventar auf. Hier in Leipzig blieben von 108 Universitätseinrichtungen nur 16 ohne größere Schäden (8). Als noch schwerwiegender erwiesen sich die personellen Verluste, auf die ich später näher eingehe.

Bei ihren ersten Besuchen stellten die Hochschuloffiziere auch fest, dass die Universitäten bereits unmittelbar nach der Besetzung (mit Zustimmung der lokalen Militärkommandanten) mit der Selbstreinigung und Selbsterneuerung begonnen hatten. Sie trennten sich von besonders NS-belasteten Professoren und Mitarbeitern, schlossen Lehrgebiete und Forschungseinrichtungen, die der NS-Ideologie und militärischen Zwecken dienten. Sie lösten sich vom Führersprinzip, kehrten zur traditionellen akademischen Selbstverwaltung zurück und hatten bereits unbelastete und namhafte Wissenschaftler zu Rektoren und Dekanen gewählt. Diese traten den Hochschuloffizieren selbstbewusst und offen entgegen und waren für eine Zusammenarbeit zwecks baldiger Wiedereröffnung der Universitäten bereit.

Die personelle Selbstreinigung war allerdings im Interesse des Erhalts der Arbeitsfähigkeit der Hochschulen moderat ausgefallen und genügte nicht den strengeren Forderungen der Besatzungsmacht. Die weiteren Überprüfungen und Entlastungen wurden nicht den Universitäten überlassen, sondern – wie die Entnazifizierung in der SBZ insgesamt – den neuen deutschen Länderverwaltungen übertragen. Diese gingen mangels verbindlicher Vorgaben von Kontrollrat und SMAD unterschiedlich streng vor; auch wurden einzelne NS-belastete Professoren, die für Lehre und Forschung unentbehrlich waren, in ihren Ämtern belassen.

Die sechs Universitäten Jena, Berlin, Halle, Leipzig, Greifswald und Rostock nahmen zwischen Dezember 1945 und Februar 1946 den Lehrbetrieb auf; die TH Dresden folgte im Oktober 1946. Ein Zahlenvergleich zeigt den gewaltigen personellen Aderlass: Anfang 1945 arbeiteten an den mitteldeutschen Hochschulen 2.271 Professoren und Dozenten, im Januar 1946 waren es nur noch 516 (=23%) (9). In dieser Zahl sind die Verluste durch Entnazifizierung, Flucht in den Westen und Mitnahme von Wissenschaftlern beim Rückzug der Amerikaner aus Thüringen und  Westsachsen einerseits und die Zugewinne durch Rückkehr von NS-Verfolgten und Emigranten, reaktivierte Emeriti und Neuberufungen andererseits berücksichtigt.

Eine neue Entnazifizierungswelle gab es 1947 in Ausführung einer strengeren Kontrollrats-Direktive; erst 1948 wurde die Entnazifizierung beendet und zahlreichen Wissenschaftlern die Rückkehr an die Universitäten ermöglicht (10). Doch konnten alle Wiedereinstellungen  und Neuzugänge das Personaldefizit nicht beheben; zu Beginn der DDR waren im WS 1949/50 von 2.033 Stellen nur 1.245 (=61%) besetzt (11).

Vom Anfang an stand dem reduzierten Lehrangebot eine große Nachfrage gegenüber; zum ersten Nachkriegssemester bewarben sich für die knapp 9.000 (genau 8.860) Studienplätze  über 20.000 Personen (12). Von der Zulassung ausgeschlossen waren aktive Mitglieder und Funktionäre der NSDAP und ihrer Gliederungen sowie aktive und Reserve-Offiziere. Andererseits wurden auch Bewerber aufgenommen, die aus sozialen, politischen oder rassischen Gründen keine Gelegenheit gehabt hatten, ein Reifezeugnis zu erwerben und die eine Aufnahmeprüfung ablegen mussten (13). Diese Gruppe war verhältnismäßig klein; eine gezielte Bevorzugung von Arbeitern und Bauern war noch nicht vorgesehen. Für die propagierte „Brechung des bürgerlichen Bildungsprivilegs“ mussten erst die Voraussetzungen in Vorbereitungskursen geschaffen werden.

Solche Kurse entstanden bald in mehreren Städten mit unterschiedlicher Trägerschaft, Dauer und Konzeption. Es erwies sich aber trotz intensiver Propaganda als schwierig, genügend Jugendliche aus Arbeiter- und Bauernkreisen für die Vorbereitungskurse zu gewinnen. In Halle waren es 1946 65%; in Leipzig sogar nur 38% der Bewerber; die übrigen kamen aus bürgerlichen Schichten (14). Der FDGB ging deshalb zum Delegationsprinzip über, was aber als Auszeichnung deklariert wurde, entwickelte sich nicht selten zum Flop. Der renommierte DDR-Bildungshistoriker Roland Köhler hat die Situation später wie folgt geschildert:

„Manche hatten überhaupt nicht die richtige Lust. Sie waren eben delegiert worden. Sie waren, wie man sagt, ´mit dem Lasso eingefangen wurden´“. Er fügte hinzu:

„Dieser Sprung in eine andere Schicht wurde von den Arbeitern noch nicht vollzogen“ (15). Die soziale Distanz war zu groß und konnte nicht im Hau-Ruck-Verfahren überwunden werden.

V

Die Änderung der  Zulassungsbestimmungen im WS 1947/48 gab dann der politischen Absicht einer neuen sozialen Zusammensetzung der Studentenschaft deutlich Ausdruck, indem sie den Bewerbern aus Arbeiter- und Bauernkreisen den Vorrang bei der Immatrikulation gewährte (16). Zugleich erhielten die Vorstudienanstalten einheitliche Lehrpläne und Ausbildungszeiten; sie wurden aus ihrer bisherigen Trägerschaften entlassen und als Vorstudienabteilungen den Universitäten angegliedert. Ihre Schüler erhielten die gleichen Rechte und Pflichten wie immatrikulierte Studenten (17). Den Schlusspunkt der Umgestaltung bildete dann 1949 die volle Eingliederung der Vorstudienabteilungen als „Arbeiter- und Bauernfakultäten“ in die Universitäten (18).

Auch die beiden anderen Fakultäten,

  • die Pädagogischen (an allen Universitäten)
  • und die Gesellschaftswissenschaftlichen (in Jena, Leipzig und Rostock)

veränderten die Struktur der Hochschulen und die Zusammensetzung von Studentenschaft und Lehrkörper.

Die pädagogischen Fakultäten zur Ausbildung von Mittelstufenlehrern der neuen Einheitsschule entsprachen der Forderung des Alliierten Kontrollrats nach Akademisierung der Lehrerbildung (19) und einem alten Wunsch der Volkshochschullehrerschaft. Dieses reformpädagogische Konzept wurde aber schon 1953 wieder aufgegeben zugunsten des sowjetischen Modells getrennter Stufenlehrerausbildung in verschiedenen Institutionen (20).

Noch kürzer war die Lebenszeit der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten. Sie wurden 1947 zur Ausbildung qualifizierter Kader für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gegründet (21), aber schon 1951 wieder aufgelöst. In den wenigen Jahren ihrer Existenz konnten sie ihre Aufgabe kaum erfüllen und dienten primär als Experimentierfeld für die sozialistische Umgestaltung im Rahmen der II. Hochschulreform Anfang der fünfziger Jahre und als Reservoir für die Dozenten des künftigen obligatorischen Gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums in allen Studiengängen (22).

VI

Am Ende der vierziger Jahre begann dann auch der Umbau der Hochschulverfassung. Nach der Ablösung Solotuchins 1948 kritisierte sein Nachfolger Danilow die bisherige liberale Linie und forderte eine grundlegende Umgestaltung der Hochschulpolitik in der SBZ (23). Im Februar 1949 übergab die SMAD die Regelung der Hochschulstatuten an die DZVV (24), die sogleich die Eliminierung der traditionellen akademischen Selbstverwaltung in Angriff nahm. Ein erster Schritt  war die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten“ vom 23.5.1949 (25). Die DZVV unterstellte die Universitäten ihrer obersten Dienstaufsicht und ernannte die Rektoren zu Dienstvorgesetzten aller Lehrkörpermitglieder. Die bisherigen Organe der Selbstverwaltung blieben zwar formal noch erhalten, sie verloren aber wichtige Funktionen, so z.B. Studienzulassung und –kontrolle sowie Stipendienvergabe an einen von der DZVV ernannten Studentendekan (26).

Nach der Gründung der DDR besiegelte dann die „Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens“ vom 22.2.1951 mit ihren anschließenden Durchführungsbestimmungen das Ende der alten Universität (27). Die Zuständigkeit für die Universitäten ging an das „Staatssekretariat für Hochschulwesen“ über, das auch die bisherigen Länderbefugnisse übernahm. Beim Staatssekretariat lag nun die gesamte Leitung, Koordinierung und Kontrolle der Hochschulen und der in ihnen betriebenen Lehre und Forschung. Zur fachlichen Anleitung und Kontrolle in den Fakultäten konnten außerdem die Staatliche Plankommission und die zuständigen Fachministerien herangezogen werden.

Innerhalb der Universitäten verloren die akademischen Gremien wichtige Aufgaben an vier vom Staatssekretär eingesetzte Prorektoren: für das gesellschafswissenschaftliche Grundstudium, für Forschungsangelegenheiten, die wissenschaftliche Aspirantur sowie für Studentenangelegenheiten. Die Studierenden waren von der Neuordnung betroffen durch den Übergang der Semestereinteilung zum Studienjahr, das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium sowie den russischen und deutschen Sprach- und Literaturunterricht. Die bereits funktionslos gewordenen Studentenräte wurden abgeschafft; die Vertretung studentischer Interessen übernahm die FDJ.

Dieser radikale Umbau der Universitäten ist aber nicht überall kritiklos hingenommen worden; es gab zahlreiche Proteste aus der Hochschullehrer- und Studentenschaft (28). Am bekanntesten wurde das von 58 Professoren und Dozenten unterzeichnete Protestschreiben, das fünf Dekane der Universität Rostock an den Staatssekretär schickten (29). Sie übten detaillierte Kritik an zahlreichen Einzelbestimmungen; ihre Einwände blieben allerdings erfolglos.

VII

Mit der Auflösung der Studentenräte 1951 war das Konzept einer unabhängigen studentischen Selbstverwaltung und Mitbestimmung entgültig gescheitert, das 1946 so hoffnungsvoll begonnen hatte. An den Universitäten fanden sich damals schon bald Studenten zu parteiunabhängigen Arbeitsgemeinschaften und Ausschüssen zusammen, denen allerdings zur studentischen Interessenvertretung die demokratische Legitimation fehlte. Diese wurde im Dezember 1946 mit dem „Vorläufigen Statut für die Hochschulen der SBZ“ geschaffen (30). Es postulierte das Recht und die Pflicht der Studierenden zur Mitwirkung an den Aufgaben der Universität durch gewählte Vertreter auf Universitäts- und Fakultätsebene. Aus dem Katalog der Aufgaben sollen hier nur zwei genannt werden, die sich als besonders wichtig erwiesen:

  1. Die Verbesserung der materiellen Lage der Studenten durch Ausbau der Mensa, der Lebensmittelversorgung und verschiedener sozialer Dienste zur Behebung materieller Not. Dabei arbeiteten Studentenvertreter verschiedener politischer Orientierung durchaus vertrauensvoll zusammen.
  2. Beteiligung an der Arbeit der Kommissionen für die Zulassung zum Studium und für die Stipendienvergabe. Hier entzünden sich anhaltende Auseinandersetzungen bei der bereits erwähnten Bevorzugung von Absolventen der Vorstudienanstalten und –abteilungen. Dabei ging es den Kritikern nicht um das Arbeiter- und Bauernstudium generell (das wurde als ausgleichende soziale Gerechtigkeit allgemein akzeptiert), sondern nur um die Immatrikulation ohne Berücksichtigung der Noten der Zugangsberechtigung wie bei den anderen Bewerbern.

Die Wahlen zu den Studenten- und Fakultätsräten waren als geheime und direkte Persönlichkeitswahl vorgesehen – ein Unikum in der SBZ-Geschichte mit bemerkenswerten Ergebnissen. Die beiden ersten Wahlen im WS 46/47 und WS 47/48 wiesen zwar bei hoher Wahlbeteiligung (zwischen 70 und 90%) die SED-Kandidaten mit rund einem Drittel der Stimmen als stärkste Fraktion aus, aber an den meisten Universitäten konnten die CDU- und LPD-Studenten zusammen mit dem Parteilosen die Wahl nichtkommunistischer Studentenratsvorsitzender durchsetzen – so wie in Leipzig Wolfgang Natonek (31).

Bei der zweiten Wahl erreichte die SED nur einen minimalen Zuwachs (von 32 auf 34%) obwohl jetzt viele SED-Studenten aus den neuen Fakultäten hinzugekommen waren. Dieses Ergebnis wurde von der SED als herbe Niederlage gewertet, zumal nicht einmal alle SED-Studenten ihre Kandidaten gewählt hatten. Besonders blamabel fiel das Ergebnis in Leipzig aus, wo die SED vom ersten Platz auf den dritten (mit 26,7%) hinter die LDP (mit 36,7%) und die CDU (mit 30%) verdrängt wurde. In einer internen Wahlanalyse übte die SMAD heftige Kritik an den organisatorischen politisch-ideologischen Schwächen der SED-Hochschulorganisationen (32) und knüpfte daran die Forderungen

  • die Kontrolle über die Immatrikulationen zu verbessern
  • und die politisch-ideologische Arbeit unter den Studenten zu verstärken.

Um künftig die gewünschten SED-Mehrheiten zu gewährleisten, wurden außerdem bei den beiden nächsten Wahlen die Wahlordnungen geändert. 1948 erfolgte die Übernahme der bereits außerhalb der Hochschulen praktizierten „Blockpolitik“, d.h. die zwangsweise Zusammenarbeit der Partei-Hochschulgruppen und Massenorganisationen mit Einstimmigkeit der Beschlüsse (33). Die Wahl im WS 1948/49 fand mit auf diese Weise zusammengestellten Kandidatenlisten statt. Im WS 1949/50 wurden die Parteien ganz aus der Wahl ausgeschlossen und nur eine gemeinsame Liste der (von der SED beherrschten) gesellschaftlichen Organisationen (FDJ, FDGB, Kulturbund, GdsF) zur Abstimmung gestellt. Protest war nur noch durch Wahlenthaltung oder ungültige Stimmzettel möglich. Im Zuge der II. Hochschulreform wurde dann auch formell die Wahl zu den studentischen Gremien abgeschafft.

VIII

Die SMAD hatte zwar bereits im Juni 1945 Parteien zugelassen, aber nicht parteibezogene Jugendorganisationen. Sie gestattete nur parteiübergreifende Zusammenschlüsse, zunächst die „Antifaschistischen Jugendausschüsse“ und dann im März 1946 die „Freie Deutsche Jugend (FDJ)“. Diese Organisation fand allerdings bei den meist älteren Studenten keinen Anklang, zumal sie eine Altersbegrenzung von fünfundzwanzig Jahre hatte. Die FDJ spielte deshalb in den ersten Nachkriegsjahren an den Universitäten kein Rolle. Die parteiorientierten Studenten schlossen sich zu Arbeitsausschüssen oder Betriebsgruppen der örtlichen Parteiorganisation zusammen und begannen von dort aus ihre Aktivitäten an den Hochschulen: neben der bereits behandelten Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung auch mit eigenen Veranstaltungen (Vorträgen, Diskussionen, Seminaren zu weltanschaulichen Grundsatzfragen und tagespolitischen Themen).

Den größten Mitgliederzuwachs verzeichnete die SED; sie musste aber selbstkritisch zugeben, dass viele Studenten der Partei nur beigetreten waren, um einen Studienplatz zu erlangen und sich dann nicht mehr für die Partei interessieren. 1948 beklagte der Leipziger SED-Kreisvorstand ein Auseinanderfallen der Hochschulgruppe in

  1. „eine verhältnismäßig kleine Gruppe von Aktivisten“,
  2. „die große Masse der verhältnismäßig indifferenten und inaktiven Mitglieder“ und
  3. „viele bewusst parteifeindlich eingestellte Elemente“ (34).

Die LDP- und CDU-Gruppen hatten zwar weniger Mitglieder, die aber bewusst für liberal- und christdemokratische Ziele sowie für akademische Freiheiten und Standards eintraten und offen gegen die angestrebte SED-Vorherrschaft in den Universitäten opponierten. Aus diesen Gruppen sind einige besonders aktive Studenten über die Universitäten und sogar über die SBZ hinaus bekannt geworden (35):

  • der Berliner CDU-Student Manfred Klein,
  • der bereits erwähnte Leipziger LPD-Studentenratsvorsitzende Wolfgang Natonek,
  • und der Rostocker LDP-Student Arno Esch.

Die in der Sudentenratswahl im WS 1946/48 zutage getretenen Schwächen der SED-Hochschulgruppen einerseits und die zunehmende Attraktivität der ´bürgerlichen´ Gruppen andererseits beunruhigten SED und Besatzungsmacht immer mehr und führten zum verstärkten Einsatz auch des sowjetischen Sicherheitsdienstes. Er arbeitete neben dem SMAD und unabhängig von ihr.

Ab 1947 häuften sich Verhaftungen and anschließende Verurteilungen durch sowjetische Militärtribunale vor allem von Studenten aus CDU- und LPD-Hochschulgruppen (36), aber auch von anderen  – insbesondere ehemaligen Sozialdemokraten, enttäuschten Altkommunisten und neuen SED-Mitgliedern. Die drei namentlich genannten Studenten wurden ebenfalls Opfer der politischen Verfolgung: Klein 1947, Natonek 1948 (beide bis 1956 in Bautzen und anderen DDR-Gefängnissen) und Esch 1949 (1951 in Moskau erschossen). Diese und andere Verhaftungen machten deutlich, dass offene Opposition nicht mehr möglich war; die politische Kritik musste in den Untergrund und in die Illegalität. Trotz des damit verbundenen persönlichen Risikos für Leib und Leben hat es in den folgenden Jahren immer wieder Beispiele des Aufbegehrens gegeben.

IX

Eine ausführliche Behandlung von Widerstand und Verfolgung gehört nicht zu meinem Thema, deshalb beschränke ich mich auf einige allgemeine Hinweise. Während die offene studentische Opposition meist parteipolitisch zugeordnet werden konnte, setzten sich die verdeckt arbeitenden Widerstandsgruppen überwiegend aus Studenten verschiedener politischer Herkunft und Orientierung zusammen. Sie vereinte der Protest gegen die gewaltsame sozialistische Umgestaltung der Hochschulen und von Staat und Gesellschaft generell. Es hat wohl an allen Universitäten der SBZ und frühen DDR solche Widerstandsgruppen gegeben, aber nur wenige sind bisher bekannt und genauer erforscht und dokumentiert worden (37).

Zu ihnen gehörte die sog. ´Belter-Gruppe´. Herbert Belter kam aus bescheidenen sozialen Verhältnissen über die Vorstudienanstalt nach Leipzig, wo er Ökonomie an der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät studierte. Er war Mitglied der SED und hätte eigentlich ein Musterexemplar der neuen sozialistischen Studentengeneration darstellen können. Doch er hatte sein selbstständiges Denken nicht aufgegeben und beurteilte die Entwicklung an der Universität und im Lande allgemein zunehmend kritischer. Er suchte und fand Gleichgesinnte in der GEWIFA und anderen Fakultäten. Es war ein eher loser Kreis mit unterschiedlichen Aktivitäten der Beteiligten. Wir besorgten kritische wissenschaftliche Literatur, studierten sie und gaben sie innerhalb sowie außerhalb der Universität weiter. Einige hatten auch Kontakt zum RIAS-Hochschulfunk aufgenommen.

Im Vorfeld der ersten Volkskammerwahl Mitte Oktober 1950 beteiligten wir uns mit Flugblättern am landesweiten Protest gegen diese Wahl. Sie sollte eigentlich gemäß Art. 51 Abs. 2 der DDR-Verfassung von 1949 „nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts“ stattfinden (38), wurde aber verfassungswidrig als Einheitslistenwahl angesetzt. Eine Verkettung unglücklicher Zufälle führte im Oktober 1950 zur Verhaftung von neun Studenten und einem Handwerker und im Januar 1951 zur Verurteilung durch ein sowjetisches Militärtribunal in Dresden. Belter wurde als ´Rädelsführer´ zum Tode verurteilt und im April 1951 in Moskau erschossen. Wir neun erhielten Freiheitsstrafen von zehn und zweimal fünfundzwanzig Jahren und wurden zur Strafverbüßung in die Sowjetunion deportiert. Im Zuge der Amnestien nach Stalins Tod konnten an der Jahreswende 1953/54 die Ersten zurückkehren, die Anderen folgten im Herbst 1955. 1994 wurde die Gruppe vollständig rehabilitiert.

In  Leipzig gab es neben der ´Belter-Gruppe´ zur selben Zeit drei weitere Gruppen, die unabhängig und ohne Kenntnis voneinander tätig waren: um den Medizinstudenten Heinz Eisfeld, den Veterinärmediziner Gerhard Rybka und den Jurastudenten Horst Leißring.

Die Gesamtzahl der verhafteten und verurteilten Studenten ist weder für die SBZ und frühe DDR noch für die spätere Zeit bekannt. Der Verband deutscher Studentenschaften (VDS) hat seit Beginn der fünfziger Jahre bis 1962 ein mehrfach ergänztes Verzeichnis verfolgter Professoren und Studenten veröffentlicht. Diese unvollständige Dokumentation wurde 1994 vom Verband ehemaliger Rostocker Studenten in einer ergänzten und übererarbeiteten Neufassung herausgegeben (39). Aber auch diese Ausgabe ist inzwischen überholt wegen der erst nach 1994 bekannt gewordenen Fälle; sie ist jedoch nützlich als grober Überblick. Bis 1953 wurden nach diesen Angaben 617 Studierende (darunter 40 Frauen) verurteilt, davon 240 (rund 70%) von sowjetischen Militärtribunalen. Noch nicht erfasst sind die seit den sechziger Jahren von der DDR-Justiz Verurteilten sowie die über das universitäre Disziplinarrecht aus politischen Gründen Exmatrikulierten.

Die einzelnen Universitäten haben bisher mit unterschiedlicher Intensität und Akzentuierung das Thema Widerstand und Verfolgung bearbeitet; überall gibt es noch weiße Flecken. Deshalb hat der hier in Leipzig wohlbekannte Rainer Eckert, Direktor des Zeitgeschichtlichen Forums, in einer neuen Jenaer Publikation ein „Plädoyer für eine verstärkte Erforschung von Opposition und Widerstand an den ostdeutschen Universitäten“ veröffentlicht (40), das ich abschließend als Mahnung und Anstoß zur weiteren Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels ostdeutscher Universitätsgeschichte empfehlen möchte.

Anmerkungen

  1. Vgl. insbesondere
    1. Marianne und Egon Erwin Müller: „ …Stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Nachdruck 1994.
    1. Waldemar Krönig und Klaus-Dieter Müller: Anpassung – Widerstand – Verfolgung.

Hochschule und Studenten in der SBZ und DDR 1945-1961. Köln 1994.

  • Ilko-Sascha Kowalczuk: Geist im Dienst der Macht. Hochschulpolitik in der SBZ/DDR 1945-1961. Berlin 2003
  • –    Pjotr I. Nikitin: Zwischen Dogma und gesundem Menschenverstand. Wie ich

die Universitäten der deutschen Besatzungszone „sowjetisierte“. Berlin 1997.

  • Manfred Heinemann (Hrsg.): Hochschuloffiziere und Wiederaufbau des Hochschulwesens in Deutschland 1945-1949. Die sowjetische Besatzungszone. Berlin 2000.
  • Horst Möller und Alexandr O. Tschubarin (Hrsg.): Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD): Kultur, Wissenschaft und Bildung 1945-1949. Ziele, Methoden, Ergebnisse. Dokumente aus russischen Archiven. München 2005.
  • Alexander Fischer (Hrsg.): Teheran, Jalta, Potsdam. Die sowjetischen Protokolle von den Kriegskonferenzen der „Großen Drei“. Köln 1968; Politische Grundsätze der Deutschlandpolitik S. 393 ff.
  • Jan Foitzik und Tatjana W. Zarewskaja-Djakina (Hrsg.): SMAD-Handbuch. Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland 1945-1949. München 2009, S. 455 ff.
  • P. I. Nikitin in Heinemann (Anm. 2), S.168.
  • ebenda
  • Siehe Anm. 2.
  • Konrad Krause: Alma Mater Lipsiensis. Geschichte der Universität Leipzig von 1409 bis zur Gegenwart. Leipzig 2003, S. 307.
  • Dimitrij N. Filippowitsch: Die Entnazifizierung der Universitäten in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. In: Heinemann (Anm. 2), S. 39.
  • Zur Entnazifizierung insgesamt siehe Clemens Vollnhals (Hrsg.): Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945-1949. München 1991, SBZ S. 43 ff. und 166 ff.
  • Andrej P. Nikitin: Die Politik der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland zur Bildung des Lehrkörpers der Hochschulen. In: Heinemann (Anm. 2), S. 58.
  • P. I. Nikitin (Anm. 2), S. 69 f.
  • Verordnung der DZVV vom 30.9.1945 mit ergänzenden Hinweisen vom 8.12.1945. Abgedruckt bei Herbert Stallmann: Hochschulzugang in der SBZ/DDR 1945-1959. St. Augustin 1980, S. 426 ff.
  • Stallmann (Anm. 13). S. 190.
  • R. Köhler in Heinemann (Anm. 2), S. 329.
  • DZVV-Bestimmung vom 23.7.1947. Abgedruckt bei Siegfried Baske und Martha Engelbert (Hrsg.): Zwei Jahrzehnte Bildungspolitik in der Sowjetzone Deutschlands. Dokumente. Berlin 1966, S. 49 f.
  • Stallmann (Anm. 13), S. 96 ff.
  • DZVV-Richtlinie vom 21.5.1949, in Baske/Engelbert (Anm. 16), S. 144 ff.
  • Direktive Nr. 54 des Alliierten Kontrollrats: Grundlegende Richtlinien zur Demokratisierung des Bildungswesens in Deutschland. Abgedruckt bei Oskar Anweiler u.a. (Hrsg.): Bildungspolitik in Deutschland 1945-1990. Ein historisch-vergleichender Quellenband. Bonn 1992, S. 74.
  • Verordnung über  die Ausbildung der Lehrer …v. 15.5.1953. In: Baske/Engelbert (Anm. 16), S. 232 ff.
  • SMAD-Befehl v. 12.7.1946. Abgedruckt bei Gottfried Handel und Roland Köhler (Hrsg): Dokumente der SMAD zum Hoch- und Fachschulwesen 1945-1949. Berlin 1975, S. 46 f.
  • Markus Wustmann: Die Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät in Leipzig 1947-1951. Leipzig 2004, S. 153.
  • Interview mit P. I. Nikitin in Heinemann (Anm. 2), S. 92.
  • SMAD-Verfügung v. 18.2.1949, in Möller/Tschubarin (Anm. 2), S. 307.
  • Text bei Baske/Engelbert (Anm. 16), S. 115 ff.
  • Vgl. dazu Ralph Jessen: Akademische Elite und kommunistische Diktatur. Göttingen 1999, S. 177 ff.
  • Texte bei Baske/Engelbert (Anm. 16), S. 180 ff.
  • Vgl. dazu Müller/Müller (Anm. 1), S. 282 f.
  • Text bei Müller/Müller (Anm. 1), S. 382 ff.
  • Text bei Ulrike Schuster: Wissen ist Macht. FDJ, Studenten und die Zeitschrift FORUM in der SBZ/DDR. Eine Dokumentation. Berlin 1997, S. 47 ff.
  • Wahlergebnisse bei Kowalczuk (Anm. 1), S. 489 und 496.
  • Geheimer SMAD-Bericht vom 5.1.1948; in Möller/Tschubarin (Anm. 2), S. 252 ff.
  • Vgl. dazu Müller/Müller (Anm. 1), S. 113 ff.
  • Schuster (Anm. 30), S. 81.
  • Vgl. dazu Ilko-Sascha Kowalczuk und Tom Sello (Hrsg.): Für ein freies Land mit freien Menschen. Opposition und Widerstand in Biografien und Fotos. Berlin 2006, S. 41 ff.
  • Vgl. dazu
  • Hermann Marx: Liberale Studenten im Widerstand. Bonn o.J. (1958).
  • Johannes Weberling: Verfolgung und Widerstand von Studenten (RCDS/JU). Die CDU-Hochschulgruppen in der SBZ/DDR. In Brigitte Klaff (Hrsg.): Junge Union 1945-1950. Jugendpolitik in der sowjetisch besetzten Zone. Freiburg 2003, S. 149 ff.
  • Vgl. dazu
  • Universität Leipzig (Hrsg.): Studentischer Widerstand an der Universität Leipzig 1945-1955. 2., erweiterte Aufl. Beucha 1998.
  • Jens Blecher und Gerhald Wiemers (Hrsg.): Studentischer Widerstand an den mitteldeutschen Universitäten. 2., erweiterte Aufl. Leipzig 2006.
  • Herwig Roggemann: Die DDR-Verfassungen. Berlin 1976, S. 184.
  • Verband ehemaliger Rostocker Studenten (VERS): Namen und Schicksale der von 1945 bis 1962 in der SBZ/DDR verhafteten und verschleppten Professoren und Studenten. Rostock 1994. Statistische Auszüge: eigene Zählung.
  • Rainer Eckert: Plädoyer für eine verstärkte Erforschung von Opposition und Widerstand an den ostdeutschen Universitäten nach dem Ende der zweiten deutschen Diktatur. In: Hochschule im Sozialismus. Köln 2007, Band 2, S. 2166 ff.